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China Customs Ein-und Ausfuhrbestimmungen des präferenziellen Ursprungs von Waren
PRC General Administration of Customs
Nr. 181
"China Customs Ein-und Ausfuhrbestimmungen des präferenziellen Ursprungs von Waren" wurde 25. Dezember 2008 von der General Administration of Customs Treffen Service-Abteilung wird hiermit verkündet, 1. März 2009 in Kraft getreten.
Director Sheng Guangzu
8. Januar 2009
China Customs
Präferenziellen Ursprungs von Waren Ein-und Ausfuhrbestimmungen
Die erste eine korrekte Bestimmung der Präferenzhandelsabkommen unter den Ursprung des Import-und Exportgütern, regulieren Präferenzhandelsabkommen der Zoll-und Export von Waren in das Management von Herkunft, im Rahmen der "Customs Law" (im Folgenden als "Customs Act" genannt), " Republic of China Import und Export Tarifbestimmungen "," Republik China Import und Export-Verordnung, die Herkunft der Ware ", die Verabschiedung dieser Bestimmung.
Artikel ist auf Zoll für Import und Export von Präferenzhandelsabkommen unter der Leitung des Ursprungs der Waren.
Das dritte Mitglied aus der Präferenzhandelsabkommen oder regional (im Folgenden als Mitglieder oder Regionen genannt) direkten Transport importierter Waren, die folgenden Umstände, die Herkunft der Mitgliedstaaten oder Regionen, für die "Import und Export Tarif der Volksrepublik." entsprechend der jeweiligen Präferenzabkommen oder steuerliche Vorzugsbehandlung Vertrag Rate (im Folgenden als Vereinbarungen oder bevorzugte Steuersatz genannt):
(A) ganz in dem Mitgliedstaat oder der Region gewonnen oder hergestellt wurden;
(B) Drittländer oder Regionen in der vollständig gewonnen oder hergestellt wurden, aber im Einklang mit Artikel 5, Artikel VI.
Die Bestimmungen von Artikel IV des vorliegenden Artikels (a) fordert "vollen Zugriff auf die Mitgliedstaaten oder Regionen oder Herstellung" von Waren bedeutet:
(A) in das Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats oder einer Region geerntet, gepflückt oder gesammelt Pflanzenerzeugnisse;
(B) in das Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats oder einer Region der Geburt und Aufzucht von lebenden Tieren;
(C) in das Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats oder einer Region oder das Meer Bergbau, Gewinnung von Mineralien;
(D) anderen Präferenzhandelsabkommen in Einklang mit den entsprechenden ganz unter dem Standard von Waren erhalten.
Die Bestimmungen des Artikels V Artikel III (b), die "Drittländer oder Regionen in der vollständig gewonnen oder hergestellt" Waren-, Fertigungs-Präferenzhandelsabkommen in Übereinstimmung mit den entsprechenden Änderungen im Tarif Einstufungskriterien, die regionale Wertschöpfung Inhalte Anforderung und Verarbeitung Normen oder anderen Kriterien zu ihrem Ursprung zu bestimmen.
(A) die Änderungen im Tarif Einstufungskriterien, ist die Herkunft des Materials Drittländern oder Regionen Ausfuhrmitglied Ländern oder Regionen auf dem Gebiet der Herstellung, Verarbeitung, aus Waren in die "zur Bezeichnung und Codierung System" an Stelle der Tarifierung hat sich geändert.
(B) die regionale Wertschöpfung Inhalte Anforderung bezieht sich auf die FOB-Preis von Exportgütern (FOB) net der Ware Produktionsprozess des Mitglieds oder regionalen Vormaterialien Preise, der Rest des Preises der Ware in den Export FOB-Preis (FOB) der Prozentsatz.
(C) die Herstellung und Verarbeitung Standards ist es, die grundlegenden Eigenschaften der Ware nach den primären Prozess abgeleitet geben.
(D) andere Standards, wird zusätzlich zu den oben genannten Kriterien, einigten sich die Mitgliedstaaten oder Regionen, um die Herkunft von Waren in andere Standards verwendet zu bestimmen.
Artikel Präferenzhandelsabkommen Ursprung in einem Mitgliedstaat oder einer Region der Waren oder Materialien in der gleichen Präferenzhandelsabkommen in einem anderen Mitgliedstaat oder einer Region für die Produktion anderer Waren und bilden einen weiteren Teil der Waren, die Waren oder Materialien sollte als ihren Ursprung im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats oder einer Region betrachtet werden.
Artikel VII Zur Verladung, Transport, Lagerung, Verkauf für die Verarbeitung zu erleichtern, hat die Verpackung, Display und andere kleinere Be-oder Verarbeitung, keinen Einfluss auf die Bestimmung des Ursprungs der Waren.
Artikel VIII für den Schutz von Waren während des Transports Verpackungsmaterialien und Container, um die Herkunft der Ware erkennen nicht berührt.
Artikel IX von Waren in den Produktionsprozess selbst die keine eine Materialzusammensetzung von Waren verwendet, die Ware nicht Bestandteile des Materials oder Gegenstands zu werden, ist die Herkunft keinen Einfluss auf die Bestimmung des Ursprungs der Waren.
Artikel 3 dieses Artikels genannten "direkten Transport" bezieht sich auf Präferenzhandelsabkommen im Rahmen des Abkommens auf importierte Waren aus Drittländern oder Regionen, die auf direktem Wege in das Gebiet von China, den Weg der Vereinbarung bisher nicht außerhalb der Mitgliedstaaten oder anderen Ländern oder Regionen (im Folgenden: andere Länder oder Regionen genannt).
Aus den Mitgliedstaaten stammenden oder regionalen Präferenzabkommen, Waren, nach dem Transport in andere Länder oder Regionen in China, unabhängig davon, ob die Umwandlung des Transportmittels auf der Durchreise oder die vorübergehende Verwahrung, die folgenden Bedingungen erfüllen als "direkte Verkehr" sind zu berücksichtigen:
(A) die Waren über andere Länder oder Gebiete, ohne dass die Waren in gutem Zustand, außer dass erforderliche Behandlung mit Ausnahme der Behandlung;
(B) bleibt die Ware in anderen Ländern oder Regionen der Zeit nicht mehr als im entsprechenden Zeitraum des Präferenzhandelsabkommen;
(C) die Waren in andere Länder oder Regionen für die temporäre Speicherung, in das Land oder die Region unter zollamtlicher Überwachung.
Artikel XI des Rechts-und Verwaltungsvorschriften der Behörde, Ursprungszeugnisse von Exportgütern Sektor (im Folgenden als Visumspartner genannt) Problem kann unter den Präferenzhandelsabkommen Ursprungszeugnis von Exportgütern ausgestellt werden.
Artikel XII des Visa-Agenturen sollten sich auf die Anforderungen und die entsprechenden Präferenzhandelsabkommen wie unter den Ursprungsregeln Thema eine Ausfuhrbescheinigung des Ursprungs der Waren ermittelt wurde.
Artikel XIII des General Administration of Customs sollte, ob ein Visum Agentur in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Artikel XII Bestimmungen unter Präferenzhandelsabkommen Ursprungszeugnis für Exportgüter Überwachung und Kontrolle ausgegeben.
Visa sollten in regelmäßigen Abständen auf die General Administration of Customs submit gemäß den Bestimmungen von Artikel XII dieser Ausgabe unter der Präferenzhandelsabkommen Ursprungszeugnis von Exportgütern der Situation.
Artikel XIV auf eingeführte Waren zu deklarieren, eingeführten Waren dem Empfänger oder seinem Vertreter wird in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Zollanmeldung "China Customs Importgüter Erklärungen", so oder steuerliche Vorzugsbehandlung für das Abkommen zu füllen, und die folgenden Unterlagen einreichen :
(A) ein gültiges Zertifikat der Herkunft der Waren das Original, oder die einschlägigen Bestimmungen der Präferenzabkommen, Ursprungserklärungen;
(B) die Original-Handelsrechnung der Waren-, Transport-Dokumente und andere kommerzielle Dokumente.
Nach der transportierten Güter in andere Länder oder Regionen in China, sollten eingereicht, um die Einhaltung der Bestimmungen des zweiten Absatzes von Artikel 10 der durch Frachtbrief und anderen Unterlagen nachzuweisen; in anderen Ländern oder Regionen der vorübergehenden Verwahrung, sollte auch auf die Gepflogenheiten des Landes oder der Region ausgestellt eingereicht werden Einhaltung der Bestimmungen des zweiten Absatzes von Artikel 10 des anderen Dokumenten.
Artikel XV der eingeführten Waren an den Empfänger oder dessen Beauftragten zur Ursprungszeugnis Zoll vorlegen müssen den folgenden Anforderungen:
(A) mit den entsprechenden Präferenzhandelsabkommen auf dem Zertifikat Form entsprechen, in dem Inhalt zu füllen, Unterschrift, Abgabefristen und andere Anforderungen;
(B) der Handelsrechnung, Zollanmeldung und anderen Dokumenten den Inhalt des Spiels.
Artikel XVI der Herkunft erklärt, wie Präferenzhandelsabkommen oder regionalen Mitgliedsländer von Waren, die Empfänger der eingeführten Waren und ihre Agenten nicht in Einklang mit den Bestimmungen von Artikel XIV des Certificate of Origin, Declaration of Origin, sollte es bei der Einfuhranmeldung werden eingeführten Waren Präferenzhandelsabkommen mit den entsprechenden Mitglied oder Herkunftsregionen sind berechtigt, die Zollanmeldung (siehe Anhang) zu ergänzen.
Artikel XVII der eingeführten Waren dem Empfänger oder seinem Vertreter im Einklang mit den Bestimmungen des Artikels XVI des Zuschlags erklärt, den Zoll Importgüter nach dem Empfänger oder seinem Agenten Anwendung in Übereinstimmung mit Vereinbarungen oder bevorzugte Steuersatz entspricht der Kaution belastet Überführung von Waren und Verfahren bei der Einfuhr in Übereinstimmung mit den Vorschriften, Zollstatistik.
Customs glaubt, dass die Notwendigkeit für importierte Waren dem Empfänger oder seinem Agenten, um die Authentizität des Ursprungszeugnis vorzulegen, ob die Waren mit Ursprung in den Mitgliedstaaten oder der regionalen Präferenzabkommen, die Überprüfung der, die Ware in Übereinstimmung mit den anwendbaren MFN-Rate oder ordentlichen Tarif werden Weitere Preise berechnet den Gegenwert der Steuer nach der Veröffentlichung von Waren-Marge und Verfahren bei der Einfuhr in Übereinstimmung mit den Vorschriften, Zollstatistik werden.
Artikel 18 der Erklärung von Exportgütern, hat der Absender von Exportgütern in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Zollanmeldung füllen "China Zollanmeldung von Exportgütern", das Ursprungszeugnis an den Zoll für den elektronischen Datenaustausch oder eine Kopie des Originals des Ursprungszeugnisses.
Artikel 19 Um festzustellen, ob die Herkunft von Waren und importierte exportierten Waren Absender oder Empfänger der Ursprungszeugnis vorzulegen und im Einklang mit anderen Reporting-Dokumenten können die Zoll-Import-und Exportwaren in Übereinstimmung mit spezifischen Verfahren "China Customs Import und Export Fracht Inspektion Verwaltung eingesehen werden approach "einschlägigen Vorschriften.
Diershitiao unter Präferenzhandelsabkommen auf den Import und Export Waren und ihre Verpackungen werden mit den Noten der Herkunft geprägt, und sein Ursprung Kennzeichnung von Herkunft angegeben werden und in Übereinstimmung mit dem Gesetz über den Ursprung von Waren der gleichen bestimmen.
Einundzwanzig der folgenden Umstände sind die eingeführten Waren nicht Vereinbarung oder steuerliche Vorzugsbehandlung abgedeckt:
(A) der eingeführten Waren dem Empfänger oder seinem Agenten zu Lasten von Importwaren erklären nicht die geforderten Ursprungszeugnis, Herkunftsland Erklärung, noch hatte sie den Ursprung der eingeführten Waren als förderfähig anerkannt zu ergänzen;
(B) der eingeführten Waren dem Empfänger oder seinem Vertreter nicht bieten Handelsrechnungen, Frachtpapiere und andere kommerzielle Dokumente und andere Beweise nicht im Einklang mit den Bestimmungen von Artikel XIV dieses Dokuments vorgelegt;
(C) Bei der Überprüfung oder Verifizierung, um die Herkunft von Waren und deklarierten Gehalten bestätigen nicht übereinstimmen, oder nicht bestimmen kann, der wahre Ursprung von Waren;
(D) erfüllt nicht die Anforderungen der anderen präferenziellen Handelsabkommen und den entsprechenden Fall.
Artikel 22 Zoll für erforderlich hält, kann verlangen, den Export zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten oder der regionalen Präferenzabkommen unter der Überprüfung des Ursprungs der eingeführten Waren.
Zoll kann auch auf die entsprechenden Bestimmungen der Präferenzabkommen auf die Herkunft der Ware zu tragen Kontrollbesuche beruhen.
Artikel 23 Zoll für erforderlich hält, kann unter Präferenzhandelsabkommen exportiert werden, um die Herkunft der Ware zu überprüfen, um die Ursache feststellen.
Präferenzhandelsabkommen Mitgliedstaaten oder Regionen erforderlich sein sollte, kann der Zoll ein Ursprungszeugnis oder Ausfuhr von Waren für die Überprüfung der Herkunft und Präferenzhandelsabkommen sollte in dem entsprechenden Zeitraum des Feedbacks in die Ergebnisse der Überprüfung zur Verfügung gestellt werden.
Artikel 24 Der Empfänger oder Versender von Exportgütern in Übereinstimmung mit der "Vorläufige Customs Verwaltungsentscheidungen," die einschlägigen Bestimmungen auf die Zollverwaltung des Ursprungs Urteil gelten.
Artikel 25 Die Zollbehörden können die in Übereinstimmung mit den einschlägigen Rechts-und Verwaltungsvorschriften, Zollvorschriften, Import und Export Waren, den Ursprung der allgemein verbindliche Entscheidungen zu treffen.
Artikel 26 Zoll in Übereinstimmung mit den Bestimmungen für den Zugang zu Geschäftsgeheimnissen Gesetz zur Vertraulichkeit verpflichtet. Empfänger oder Absender der Einfuhr und Ausfuhr von Waren ohne Zustimmung der Zollverwaltung nicht offen legen oder für andere Zwecke verwendet, aber die Gesetze, Verwaltungsvorschriften und einschlägigen gerichtlichen Auslegungen, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Artikels 27, bilden den Schmuggel, der Verletzung von Zoll-oder sonstige Verstöße gegen regulatorische Anforderungen, "Customs Law"-Verhalten, durch den Zoll in Übereinstimmung mit "Customs Law", "China Customs Regulations für Verwaltungs Punishment" und wird bestraft ; stellt ein Verbrechen, strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Artikel 28 Die Bestimmungen der folgenden Begriffe:
"Production", bedeutet es, die Waren, einschließlich Waren, wachsende, Aufhellen, Bergbau, Ernte, Fischerei, Landwirtschaft, Trapping, Jagd, den Fang, sammeln, Sammlung, Anbau, Gewinnung, Herstellung, Verarbeitung oder Montage;
"Non-Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft" Waren in der Produktion von nicht-präferenziellen Handelsabkommen in den Mitgliedstaaten oder Regionen der Herkunft des Materials und Material unbekannter Herkunft verwendet.
Artikel 29 Zoll Aufsicht Inlandsverkäufe gebundenen Waren oder die bevorzugte Steuersatz von Zustimmung der konkreten Umsetzung der General Administration of Customs separat zu genießen.
Artikel 30 Die Bestimmungen werden von der General Administration of Customs interpretiert werden.
Artikel 31 Diese Bestimmungen 1. März 2009 in Kraft getreten.
Anhang: "China Customs Ein-und Ausfuhrbestimmungen des präferenziellen Ursprungs von Waren" eingeführten Waren Anspruch auf staatliche